Baufinanzierungsblog

Energieausweis – Das sollten Sie wissen

Um es kurz zu machen: Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument für jeden, der Berührungspunkte mit Immobilien hat. Immobilienvermieter und -verkäufer sind grundsätzlich zur Vorlage des Ausweises verpflichtet 
– denn die aufgeführten Energieklassen erlauben es potenziellen Mietern und Käufern, die erwartbaren Nebenkosten realistisch 
einzuschätzen.  

Wann brauche ich einen Energieausweis? 

Ein Energieausweis kann als energetischer Steckbrief der Immobilie 
verstanden werden: Mithilfe einer übersichtlichen Skalierung trifft er nachvollziehbare Aussagen über die Energieeffizienz eines 
Wohngebäudes. Bauherren und Immobilienbesitzer sind daher 
verantwortlich für die Beantragung eines Energieausweises – zumindest, wenn die entsprechende Immobilie vermietet oder verkauft werden soll. Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes müssen potenziellen Käufern oder Mietern ungefragt in Papierform vorgelegt werden. 

Wie funktioniert so ein Ausweis? 

Der Energieausweis liest sich nach dem Ampel-Prinzip: Grün steht für einen geringen Energieverbrauch, Gelb indiziert Verbesserungspotenzial. Der rote und damit ineffizienteste Bereich wird ab einem Verbrauch von 250 Kw/h pro Quadratmeter und Jahr erreicht. Das Spektrum von Grün bis Rot ist mittels einer feinteiligen Skala in verschiedene Energieklassen unterteilt: Beginnend bei Grün mit A+ und endend bei Rot mit H. Zusätzlich wird auch das Baujahr der Immobilie, der verbaute Energieträger und das Ausstellungsdatum des Ausweises aufgeführt. Zur Vergleichbarkeit der Energieklassen ist dieses Datum sehr wichtig – denn ältere Ausweise beruhen meist noch auf einer anderen Energiesparverordnung. Die Bewertung älterer Immobilien kann somit irreführend positiv ausfallen.  

Verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energieausweis – wo liegt der Unterschied? 

Auch die Art des Energieausweises muss klar aus dem Dokument 
hervorgehen: Ein verbrauchsorientierter Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch der Hausbewohner über den Verlauf der letzten drei Jahre. Der bedarfsorientierte Energieausweis inkludiert dagegen auch 
wesentliche Faktoren wie die Wärmedämmung oder Heizklasse; 
die berechneten Werte sind somit unabhängig vom Verhalten der Hausbewohner und deutlich objektiver. Die Ausstellung solcher Ausweise ist dementsprechend teurer.  

Wer kann so einen Ausweis ausstellen? 

Einen bedarfsorientierten Energieausweis erhalten Sie von einem 
qualifizierten Spezialisten wie einem Heizungsbauer oder Ingenieur, der eine Zusatzausbildung zum Energieberater absolviert hat. Ihr Energieversorger stellt Ihnen dagegen einen verbrauchsorientierten Energieausweis aus. Werden keine wesentlichen Änderungen am Gebäude vorgenommen, ist sowohl der bedarfsorientierte als auch der 
verbrauchsorientierte Energieausweis 10 Jahre lang gültig. 

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