Baufinanzierungsblog

Wer ist für die Reinigung zu Sylvester verantwortlich?

Von Jörg Eggers

Normalerweise ist ein Jahreswechsel ohne Feuerwerk gar nicht vorstellbar, auch wenn der Sylvesterspaß in diesem Jahr wegen Corona erneut deutlich kleiner ausfallen wird. Spätestens der Morgen nach Sylvester offenbart die Schattenseiten des mitternächtlichen Spektakels: Flaschen, Raketenüberreste, Rußflecken und Knallerpapier übersäen Straßen und Vorgärten.

So manch einem katergeplagten Anwohner drängt sich nun die Frage auf: Wer ist eigentlich für die Reinigung nach der Silvesternacht zuständig – der Hausmeister, der Eigentümer, die Straßenreinigung oder der Mieter?

Wer räumt den Sylvester Müll weg?

Auch, wenn Sie selbst gar kein Feuerwerk abgebrannt haben: Eigentum verpflichtet. Als Eigenheimbesitzer sind Sie also nach deutschem Abfallrecht für die Gehweg-Reinigung rund um Ihr Eigenheim zuständig ­– egal, ob Sie den Müll zu Sylvester selbst verursacht haben oder nicht.

Mieter bezahlen dagegen bereits mit ihren Nebenkosten für die Reinigung am Neujahrsmorgen. Doch Achtung: Die Neujahrsreinigung kann unter Umständen als Sonderfall gewertet werden, dessen Mehraufwand nicht durch die Nebenkosten gedeckt ist. Sofern dies im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart ist, kann der Vermieter einen externen Reinigungsdienstleister oder den verantwortlichen Hausmeister mit der Reinigung betrauen – und die entsprechenden Mehrkosten auf die Mieter umlegen. Alternativ kann natürlich auch vereinbart werden, dass die Verursacher selbst für die Beseitigung des Silvestermülls verantwortlich sind – in diesem Fall also die Mieter des Hauses.

… und wer haftet für mögliche Schäden?

Als Hausbesitzer sollten Sie sich unbedingt mit vorbeugender Sorgfalt auf die Silvesternacht vorbereiten – denn auch bei vorsichtigem Umgang mit dem Feuerwerk können mögliche Schäden und Unfallgefahren nicht ausgeschlossen werden.

Kommt es durch verunglückte Feuerwerkskörper zu einem Brand oder anderen Schäden am Gebäude, so ist für die Schadensregulierung die verpflichtende Wohngebäudeversicherung zuständig. Entstehen Schäden an der Inneneinrichtung, so übernimmt dagegen die Hausratversicherung die Erstattung – allerdings nur, wenn kein Vorsatz oder fahrlässiges Verhalten vorliegt. In solch einem Fall müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen. Es ist daher essenziell, zum Jahreswechsel die Fenster und Türen geschlossen zu halten, um das unkontrollierte Eindringen von Feuerwerkskörpern in die Innenräume zu verhindern. Lässt sich nachweisen, dass ein solch präventives Verhalten ausgeblieben ist, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern. Ausnahme: Kann der konkrete Verursacher des Schadens ermittelt werden, so wird dieser in die Haftung genommen. Zuständig ist dann die private Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Zu einem verantwortungsvollen Verhalten zu Sylvester gehört übrigens auch der sorgsame Kauf des Feuerwerks: CE-zertifizierte Produkte der Klasse 1 und Klasse 2 bieten die höchstmögliche Sicherheit. Auf keinen Fall sollte man Produkte unklarer Herkunft abbrennen.

Sie haben noch weitere Fragen zur Sicherheit und Pflege Ihres Eigenheimes? Wir sind gerne für Sie da.

Herzliche Grüße

Jörg Eggers
R+V Versicherung AG
Tel. 04221 930-444
joerg.eggers@vbdel.de